DIE FISCHEREIGENOSSENSCHAFT
RUHR-HENNE

Fischereirechte, Hege & Pflege unserer Gewässer – seit 1974.

UNSERE AUFGABE

Für nachhaltige Nutzung und Erhalt der Ruhr- und Hennegewässer.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts bewirtschaften wir die Gewässer im Bezirk Ruhr‑Henne verantwortungsvoll und nachhaltig. Wir vertreten die Fischereirechte unserer Mitglieder, sichern heimische Fisch-, Rundmäuler-, Muschel- und Krebsbestände und dokumentieren Zustand und Entwicklung unserer Flüsse. Wir bekämpfen invasive Arten und stehen im engen Austausch mit Behörden und Fachstellen.

Durch die Verpachtung von Fischereirechten regeln wir die Erteilung von Erlaubnisscheinen und gewährleisten die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung. Zugleich vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und engagieren uns für Natur-, Umwelt- und Artenschutz in der Forellen- und Äschenregion.

GEBIET DER FISCHEREI GENOSSENSCHAFT RUHR HENNE

Genossenschaft­gewässer

Die Gesamtfläche der fischereilich genutzten Gewässer beträgt ca. 1.330 ha.

Fischereirechts­inhaber

Mitglieder der FG-RH sind die Fischereirechtsinhaber an der Henne von ihrer Mündung in den Rhein bis zur flussaufwärtigen Gemeindegrenze der Stadt Hagen (Ruhr km 0 – 93,4) und an den sonstigen fließenden Gewässern im Gebiet der Stadt Hagen (insbesondere Lenne, Volme, Ennepe).

Satzung der Fischerei­genossenschaft Ruhr-Henne

„Die Fischereigenossenschaft Ruhr-Henne regelt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Fischereirechte und Hegepflichten ihrer Mitglieder im Ruhrgebiet und vertritt deren Interessen rechtlich und organisatorisch.“